Fahrzeuge und Anhänger gemäß der europäischen Richtlinie 70156 CE, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2007/46 CE, in der ihre Annahme festgelegt wurde.
UTAC- und CNRV-Dienste prüfen die Konformität der Anhänger mit den europäischen Richtlinien und den europäischen oder UN-Vorschriften, insbesondere:
■ R55 oder 94/20 CE bezüglich der Anhängerzungen
■ R48 bezüglich der Beleuchtung
■ R13 bezüglich der Bremsen
■ 458/2011 zur Reifenpassung…
Ebenso prüfen DREAL, UTAC und CNRV die Konformität des Produkts mit der Straßenverkehrsordnung. Anhänger mit einem GTWR * ≤ 500 kg müssen ebenfalls die Bestimmungen dieser Vorschriften einhalten.